Unser ruhig gelegenes Ferienappartement II (H), (100 qm, 4 Gäste und ein Kind bis max. 14 Jahre) befindet sich im ersten Obergeschoss direkt im Gutshaus. Es verfügt über eine angenehme Fußbodenheizung. Die gemütliche und zugleich komfortable Einrichtung in diesem Appartement macht auch einen längeren Aufenthalt zu einem angenehmen Erlebnis. Der Internetzugang über W-LAN ist im Appartement verfügbar.
Jedes Ferienappartement zeichnet sich durch ein individuell gestaltetes Ambiente aus und lässt Sie Ihren Urlaub so richtig genießen.
Der Wohnraum ist mit einer gemütlichen Sitzecke, Kamin und einem modernen Flachbild-TV ausgestattet. In den zwei getrennten Schlafzimmern befinden sich je ein bequemes Doppelbett mit Nachttischen und Leselampen, ein kleiner Fernseher, sowie ein Kleiderschrank. Zu diesem Ferienappartement gehört auch ein schöner Balkon mit Sitzmöbeln.
Ein kleines Kinderreisebett und ein Hochstuhl können auf Wunsch kostenlos bereit gestellt werden. Die Erstausstattung an Wäsche (Bettwäsche, Hand- und Duschtuch, Badvorleger, Geschirrtuch) ist im Preis enthalten.
Die offene Küche ist mit Ceran-Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher und weiterem umfangreichem Zubehör komplett eingerichtet.
Das moderne Bad ist mit Dusche, Waschtisch, Whirl-Wanne, Handtuchtrockner und WC ausgestattet und verfügt - wie die gesamte Wohnung, über eine angenehme Fußbodenheizung. Auch das zweite Schlafzimmer verfügt über ein separates Bad (ohne Whirlwanne).
In diesem Appartement ist auch ein lieber Hund zugelassen. Ein lieber Hund (max. 40 cm) in der Appartementwohnung Abendrot ist gegen Aufpreis von 5,00 Euro je Übernachtung herzlich willkommen!
Sehr geehrter Hundebesitzer,
in unserem Objekt sind Gäste mit Hunden in den dafür gekennzeichneten Zimmern bzw. Ferienwohnungen herzlich willkommen. Wir möchten Sie bitten, im Fall einer Buchung folgende Hinweise zu beachten:
1. Hunde sind nicht in den Sitzmöbeln und in den Betten gestattet.
2. Gassi gehen sollten Sie mit Ihrem Hund immer außerhalb des Grundstücks. Sollte doch einmal ein Hundehaufen entstehen, bitten wir Sie diesen zu entsorgen.
Wir bitten Sie diese wenige Hinweise zu beachten, dann können Sie mithelfen, dass der Eigentümer auch in der Zukunft Hunde im Objekt zulassen wird.
Wir danken Ihnen im Voraus.